Pflegegrad 2: Wie viel Geld und welche Leistungen stehen zu?
Stand: August 2026 · geprüfte Beträge nach SGB XI
Die Leistungen bei Pflegegrad 2 (monatlich)
| Leistung | Betrag | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | Pflege durch Angehörige zu Hause |
| Pflegesachleistung | 796 € | Ambulanter Pflegedienst (alternativ oder kombiniert) |
| Entlastungsbetrag | 131 € | Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltshilfe |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektion |
| Tages-/Nachtpflege | 721 € | Teilstationäre Betreuung |
Dazu kommen Jahres- und Einmalbeträge
Für Vertretung der Pflegeperson steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme, und der Hausnotruf wird monatlich bezuschusst.
Unterm Strich: Bei reiner Angehörigenpflege sind das 520 € jeden Monat (347 + 131 + 42) plus 3.539 € Jahresbudget — über 9.700 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag verfällt allerdings, wenn er nicht genutzt wird, und genau das passiert in den meisten Familien.
Wann wird Pflegegrad 2 anerkannt?
Bei der Begutachtung müssen 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden. Typisch: Die Person braucht täglich Hilfe bei Körperpflege oder Anziehen, Erinnerung an Medikamente, Begleitung außer Haus — kann aber vieles noch mit Unterstützung selbst. Wie die Begutachtung läuft, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.
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Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?
347 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige, alternativ bis zu 796 € Pflegesachleistung für einen Pflegedienst. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel — zusammen 520 € pro Monat plus 3.539 € Jahresbudget für Vertretungspflege.
Bekommt man bei Pflegegrad 2 rückwirkend Geld?
Ja, ab dem Monat der Antragstellung — auch wenn Begutachtung und Bescheid Wochen später kommen.
Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung: Der nicht vom Pflegedienst verbrauchte Anteil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zu Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 47,5 Punkten) und 599 € Pflegegeld statt 347 € — ein Unterschied von über 250 € monatlich. Bei Verschlechterung lohnt der Höherstufungsantrag.
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Alle Angaben sorgfältig geprüft (Stand August 2026), ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Beträge nach SGB XI, gültig bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.