Pflegegeld 2026: Alle Beträge in einer Tabelle
Stand: August 2026 · geprüfte Beträge nach SGB XI
Die Pflegegeld-Tabelle 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste gesetzliche Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Diese Leistungen kommen zusätzlich dazu
Das Pflegegeld ist nur ein Teil. Unabhängig davon stehen ab Pflegegrad 1 jeden Monat der Entlastungsbetrag von 131 € und 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) zu. Ab Pflegegrad 2 kommt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € hinzu.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld + 131 € Entlastungsbetrag + 42 € Hilfsmittel = 772 € jeden Monat — plus 3.539 € Jahresbudget für Vertretungspflege. Viele Familien schöpfen davon nur einen Bruchteil aus, weil sie die Leistungen nicht kennen oder die Anträge scheuen.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Wer teilweise einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt die sogenannte Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet einen Anteil der Sachleistung ab, den restlichen Prozentsatz erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Beispiel: Nutzt der Pflegedienst 60 % des Sachleistungsbudgets, werden 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Neu seit 2026
Zwei Erleichterungen sind 2026 in Kraft: Die verpflichtenden Beratungseinsätze für Pflegegeld-Beziehende finden nur noch halbjährlich statt, und das Pflegegeld läuft bei einem Krankenhausaufenthalt jetzt acht Wochen weiter (vorher vier).
Anträge nicht allein ausfüllen
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Die pflegebedürftige Person selbst — nicht die Angehörigen. Sie kann es frei verwenden und gibt es meist als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei. Auch bei Weitergabe an nahe Angehörige, die unentgeltlich pflegen, fällt in der Regel keine Steuer an.
Weiterlesen
- Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich sichern
- Pflegegrad 2: Alle Leistungen im Überblick
Alle Angaben sorgfältig geprüft (Stand August 2026), ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Beträge nach SGB XI, gültig bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.