Amiona

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die die meisten verschenken

Stand: August 2026 · geprüfte Beträge nach SGB XI

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die am häufigsten ungenutzte Leistung der Pflegeversicherung: 131 € stehen jeden Monat zu — ab Pflegegrad 1, zusätzlich zum Pflegegeld. Ein Großteil verfällt, weil Familien nicht wissen, wofür und wie.

Wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist

Er finanziert Unterstützung im Alltag: anerkannte Angebote wie Betreuungsgruppen und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen mit Anerkennung, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 darf er sogar für einen ambulanten Pflegedienst inklusive Körperpflege eingesetzt werden.

So funktioniert die Abrechnung

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Der anerkannte Anbieter rechnet entweder direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen die Rechnung ein und bekommen bis zu 131 € pro Monat zurück. Wichtig: Nur anerkannte Anbieter zählen — welche das in Ihrem Bundesland sind, weiß die Pflegekasse oder die Pflegeberatung.

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an: Ungenutztes Guthaben wird ins Folgejahr übertragen und kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden — danach verfällt es. Wer nie etwas einreicht, verliert so über 1.500 € pro Jahr.

Der häufigste Fehler

Viele Familien zahlen Nachbarschaftshilfe oder private Haushaltshilfe bar — und lassen den Anspruch liegen, weil die Helfer nicht anerkannt sind. In vielen Bundesländern können sich Einzelpersonen aus der Nachbarschaftshilfe inzwischen unkompliziert registrieren lassen. Nachfragen lohnt sich doppelt.

Anträge nicht allein ausfüllen

Die Amiona-App zeigt Ihnen, welche Leistungen Ihrer Familie zustehen, begleitet jeden Antrag Schritt für Schritt und liest sogar den Bescheid der Pflegekasse per Foto. Kostenlos starten:

App für iPhone laden App für Android laden

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 für alle Pflegegrade gleich. Er kommt zusätzlich zum Pflegegeld und wird gegen Rechnung anerkannter Anbieter erstattet.

Verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht sofort: Ungenutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt das Restguthaben.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein, es ist eine Erstattungsleistung: Sie reichen Rechnungen anerkannter Anbieter ein oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Kann die Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Nur wenn sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt bzw. registriert ist — die Regeln unterscheiden sich je Bundesland. Die Pflegekasse nennt die Voraussetzungen.

Weiterlesen

Alle Angaben sorgfältig geprüft (Stand August 2026), ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Beträge nach SGB XI, gültig bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.