Amiona

Verhinderungspflege: Das 3.539-€-Budget für die Vertretung

Stand: August 2026 · geprüfte Beträge nach SGB XI

Wenn die pflegende Person krank wird, Urlaub braucht oder einen Termin hat, springt die Verhinderungspflege ein. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: 3.539 € — flexibler als je zuvor.

Was sich mit dem gemeinsamen Jahresbetrag geändert hat

Früher gab es zwei getrennte Töpfe mit komplizierten Umbuchungsregeln. Seit Juli 2025 gilt für alle ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €, der frei zwischen Verhinderungspflege (Vertretung zu Hause) und Kurzzeitpflege (vorübergehend im Heim) aufgeteilt werden kann. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Wer die Vertretung übernehmen darf

Grundsätzlich jeder: Nachbarn, Freunde, entferntere Verwandte, ein Pflegedienst. Eine Besonderheit gilt bei nahen Angehörigen (bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad, z. B. Geschwister oder Kinder): Hier ist die Erstattung auf das 1,5-Fache des Pflegegeldes begrenzt, nachgewiesene Kosten wie Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen hinzu.

Stundenweise Verhinderungspflege ist der Alltagshelfer: Dauert die Vertretung unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt — ideal für den Arzttermin, den freien Nachmittag, den Sportkurs. Viele Familien wissen nicht, dass genau diese kleinen Auszeiten abrechenbar sind.

So rechnen Sie ab

Die Kosten werden gegen Nachweis erstattet: Rechnung des Pflegedienstes oder eine einfache Quittung der privaten Vertretungsperson mit Datum, Stunden und Betrag. Viele Kassen bieten dafür Formulare; einige erstatten inzwischen auch als pauschales Budget im Voraus — nachfragen lohnt sich.

Anträge nicht allein ausfüllen

Die Amiona-App zeigt Ihnen, welche Leistungen Ihrer Familie zustehen, begleitet jeden Antrag Schritt für Schritt und liest sogar den Bescheid der Pflegekasse per Foto. Kostenlos starten:

App für iPhone laden App für Android laden

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, flexibel aufteilbar, für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?

Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden pro Tag nicht. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für diese Tage zur Hälfte weitergezahlt.

Dürfen Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Bei nahen Angehörigen bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad ist die Erstattung auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten.

Braucht es noch die sechsmonatige Vorpflegezeit?

Nein, diese Voraussetzung ist mit der Reform zum 1. Juli 2025 entfallen. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort.

Weiterlesen

Alle Angaben sorgfältig geprüft (Stand August 2026), ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Beträge nach SGB XI, gültig bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung.